Berufskraftfahrerqualifikationsregister
Da im Zuge dieser Neuerungen die Teilnahmebescheinigungen zur Grundqualifikationen, beschleunigten Grundqualifikationen und Weiterbildungen in Papierform entfallen, können Berufskraftfahrer:innen diese Daten nach erfolgreicher Absolvierung im BQR einsehen. In diesem Dokument erklären wir Ihnen welche technischen Voraussetzungen gelten und wie Sie diese Abfrage online beim KBA durchführen. Wichtig: Für die Beantragung und Verlängerung des FQN ist es nicht mehr erforderlich Teilnahmebescheinigungen in Papierform vorzulegen. Bereits durchgeführte Qualifikationen werden jedoch nicht im BQR erfasst, so dass es bei Ihrer nächsten Verlängerung nötig sein kann, Ihre Qualifikation in „Mischform“ (Papier und Digital) nachzuweisen.

