ASF AGB's

Vertragsbestimmungen für deinen ASF Kurs

1. Verpflichtung der Fahrschule Die Fahrschule verpflichtet sich zur Durchführung des Aufbauseminars. Das Aufbauseminar erfüllt alle Voraussetzungen des Straßenverkehrsgesetzes und der Fahrerlaubnis-Verordnung für die vom Teilnehmer gewünschte Seminarform.


2. Inhalt und Umfang des Seminars Das Seminar wird in Gruppen von mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt. Es besteht aus einem theoretischen Teil mit 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer. An einem Tag darf nicht mehr als eine Sitzung stattfinden, in einigen Bundesländern müssen zwischen zwei Sitzungen jeweils mindestens zwei freie Tage liegen. Zusätzlich ist zwischen der ersten und der zweiten Sitzung eine Fahrprobe durchzuführen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens dient. Die Dauer der Fahrprobe beträgt mindestens 30 Minuten. Dabei ist ein Fahrzeug zu verwenden, das den Anforderungen des Absatzes 2.2. der Anlage 7 zur Fahrerlaubnisverordnung mit Ausnahme der Zahl der Türen - entspricht. Es soll möglichst ein Fahrzeug verwendet werden, mit dem vor allem die zur Anordnung eines Aufbauseminars führenden Verstöße begangen worden sind. Besitzt der Teilnehmer die Fahrerlaubnis, so ist er der verantwortliche Führer des Fahrzeugs. Das Seminar ist in einem Zeitraum von mindestens zwei und höchstens vier Wochen durchzuführen.


3. Begleitmaterial Jeder Seminarteilnehmer erhält ein Begleitmaterial zum Aufbauseminar, in dem die Inhalte des Seminars festgelegt und beschrieben werden. Gleichzeitig enthält das Begleitmaterial Fragebögen, die zur Vorbereitung der nächsten Sitzung dienen sollen. Das Begleitmaterial ist in der Kursgebühr enthalten und bleibt Eigentum des Teilnehmers.


4. Entgelt für die Teilnahme am Aufbauseminar; Kündigung Für die Teilnahme am Seminar wird ein Pauschalentgelt in Höhe von € 450,00 vereinbart. Dieses Entgelt gilt alle im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme von der Fahrschule zu erbringenden Leistungen ab. Sollte der Teilnehmer an einer Sitzung oder der Fahrprobe unverschuldet verhindert sein, gelten die gesetzlichen Regelungen; geschuldet wird nur das für die besuchten Seminarteile zu leistende Entgelt. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig zurückerstattet. Mir ist bekannt, dass die Teilnahmebescheinigung auch bei geringfügigen Verspätungen nicht ausgehändigt werden darf. Das Entgelt ist vor Beginn des Seminars fällig.


5. Rücktrittsrecht des Teilnehmers Die Fahrschule ist verpflichtet, bei Kursbeginn die Sitzungstage, sowie den Tag der Fahrprobe einschließlich Uhrzeit dem Seminarteilnehmer mitzuteilen. Dieser hat das Recht, vor Seminarbeginn vor dem Vertrag zurückzutreten, es sei denn, die Seminarzeiten sind ihm bereits bei der Anmeldung schriftlich mitgeteilt worden. Im Falle des berechtigten Rücktritts fällt ein Entgelt nicht an. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.


6. Ausschluss Der Seminarleiter kann einen Teilnehmer vom Kurs ausschließen, wenn dieser durch sein Verhalten oder in seiner Person liegende Umstände das Seminar stört. In diesem Fall behält die Fahrschule ihren Anspruch auf das vereinbarte Entgelt.


7. Datenschutz Die Fahrschule verpflichtet sich, über die in der Anordnung der Verwaltungsbehörde enthaltenen persönlichen Daten sowie tatsächliche Umstände Stillschweigen zu bewahren. Insbesondere ist der Seminarleiter verpflichet, über die in der Anordnung aufgeführten Verkehrszuwiderhandlungen Stillschweigen zu bewahren und sie vor dem Zugriff Dritter zu sichern; sie darf diese Daten jedoch für die interne Durchführung des Aufbauseminars unter Wahrung der Interessen des Teilnehmers nutzen. Die Daten sind nach Abschluss des Seminars zu vernichten, soweit sie nicht für Maßnahmen der Qualitätssicherung oder der Aufsicht erforderlich sind.


8. Allgemeine Pflichten des Teilnehmers Der Teilnehmer ist zur pfleglichen Behandlung der Unterrichtsräume, des Unterrichtsmaterials und der Fahrzeuge verpflichtet. Für Schäden haftet er nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches.


9. Schweigepflicht des Teilnehmers Der Teilnehmer verpflichtet sich, über persönliche Daten und über Verkehrszuwiderhandlungen anderer Teilnehmer Stillschweigen zu bewahren.


10. Teilnahmebescheinigung Der Teilnehmer erhält nach Abschluss des Aufbauseminars eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde. Die Fahrschule darf aufgrund der Fahrerlaubnis-Verordnung eine Teilnahmebescheinigung nur ausstellen, wenn der Teilnehmer an allen Sitzungen des Aufbauseminars und an der Fahrprobe teilgenommen hat. Dies gilt auch, wenn ein Versäumnis vom Teilnehmer nicht zu vertreten ist oder wenn er wegen Störung des Seminars von der Teilnahme ausgeschlossen wurde.


11. Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz der Fahrschule. Hat der Seminarteilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand. Ich bin damit einverstanden, dass die Fahrschule mich im Rahmen des Seminars telefonisch, elektronisch, per SMS oder Messengerdienst (z.B. WhatsApp) kontaktieren darf. Die Einwilligung ist frei widerruflich. Die Einwilligung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf den Abschluss des Ausbildungsvertrages.



Wenn Sie die obige Einwilligung erteilt haben, ist die Rechtsgrundlage der entsprechenden Datenverarbeitung Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO.

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